Flugausfall oder Verspätung: Das sind Deine Rechte.

Flugausfall
Flugausfall oder Flugverspätung – das kannst Du jetzt tun.

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In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Flugausfällen oder Verspätungen. Die Urlauber saßen stundenlang oder sogar über Nacht am Flughafen fest und zu allem Übel waren am Ende auch noch die Koffer verschollen. Dieses Jahr war definitiv kein gutes, um Urlaub zu machen. Doch auch du als Reisender hast Rechte und kannst für Flugverspätungen oder Flugausfälle Entschädigung einfordern. Allerdings kommt es hier natürlich auf die Umstände an. Denn die Fluggesellschaften können sich auf außergewöhnliche Umstände berufen und so die Entschädigung abwenden. Damit du dennoch zu Entschädigung kommst und  wie du dabei vorgehen musst, erkläre ich dir in diesem Blogpost genau. 

Entschädigung für Flugverspätungen erhalten

Nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 steht den Reisenden Entschädigung zu, wenn der Flug verspätet ist oder ausfällt. Allerdings geht es in der Fluggastrechte-Verordnung um Flüge, die von der EU starten oder in der EU landen. Ist dies gegeben, stehen Ihnen Entschädigung zu. Allerdings musst du die Flugverspätung Entschädigungsfrist einhalten. Diese beträgt drei Jahre, also hast du genügend Zeit, dass du dich um deine Entschädigung kümmern kannst. Somit kannst du einen Urlaub in Ruhe genießen und dich dann darum kümmern, wenn du wieder zu Hause angekommen bist. 

Wenn ein Flug verspätet oder verschoben ist, hast du so die Möglichkeit, deine Rechte einzufordern. Hierbei ist allerdings einiges zu beachten. Bei Flügen, die mindestens drei Stunden Verspätung haben, muss die Airline Snacks und Getränke servieren. Um eine Entschädigung zu erhalten, ist aber nicht die Abflugverspätung relevant, sondern die Ankunftsverspätung. Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt der Ankunft auf dem Urlaubsflughafen maßgebend ist. 

Flug Verspaetung
Flugausfall oder Flugverspätung: Du kannst mehr tun, als Dich nur zu ärgern.

Flug verschoben – diese Rechte hast du

In diesem Jahr wurden auch zahlreiche Flüge verschoben oder sie fielen ganz aus. Selbstverständlich hast du auch hier Rechte, die du einfordern kannst. Flug verschoben – Geld zurück. Kein Problem, allerdings muss der Flug für dich unzumutbar sein. Dann kannst du nämlich von dem Flug zurücktreten und dir den Ticketpreis erstatten lassen. 

Des Weiteren ist es möglich, dass du eine Reisepreisminderung einfordern kannst. Dabei kommt es natürlich darauf an, wie lange dein Flug verschoben wurde und ob du vielleicht auch deinen Anschlussflug verpasst. Zudem kommt es auf die Flugdistanz an. Bei einer Distanz bis 1.500 km hast du die Möglichkeit 250 Euro Schadenersatz einzufordern. Bei einer Flugdistanz zwischen 1.500 und 3.500 km hast du einen Anspruch auf 400 Euro und ab 3.500 km kannst du 600 Euro Entschädigung erhalten. Des Weiteren ist es auch möglich, sich die Verpflegungs- und Übernachtungskosten erstatten zu lassen, wenn der Flug erst am nächsten Tag stattfindet und es nicht möglich war, wieder nach Hause zu fahren. 

Außergewöhnliche Umstände

Kann die Fluggesellschaft beweisen, dass sich der Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen verspätet hat, besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem schlechte Wetterverhältnisse oder auch Streik von Fluglotsen, wie es derzeit häufig in Spanien vorkommt, Naturkatastrophen, Vogelschlag oder Terrorwarnungen. Doch auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Dies hängt jedoch vom Einzelfall ab. Ein technischer Defekt hingegen fällt nicht unter außergewöhnliche Umstände. 

Keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten oder auf eine Entschädigung hast du, wenn du die Reise abbrichst, weil du eventuell deinen Anschlussflug nicht schaffst. Einen Anspruch erhältst du nur dann, wenn du auch wirklich an Bord warst und am Endziel angekommen bist. 

Grundsätzlich gilt, dass jede Schadensersatzansprüche natürlich auch vom Einzelfall abhängen. Die Verspätungen können aufgrund vieler Umstände entstehen. Auch wer den Flug verpasst, weil die Schlange am Sicherheitscheck so lang war, hat unter Umständen Ansprüche auf Entschädigung. Aber wie zuvor erwähnt, es kommt immer auf den Einzelfall an und muss geprüft werden. 

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